Info Barrierefreiheit
Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht,
ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies
geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in
ihrer jeweils gültigen Fassung. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite
ist mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Ausnahmen von der
Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. · Kontrastanforderungen sind im Lernmanagementsystem nur teilweise erfüllt. · Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nur teilweise erfüllt. · Textabstände sind nicht anpassbar. · Nicht alle Formulare sind nicht vollumfänglich barrierefrei. · Die Forderung nach barrierefreien Meldungen bei falschen Benutzereingaben ist eher erfüllt. · Die Forderung der korrekten Syntax ist nicht erfüllt, an einigen Stellen wird kein valides HTML eingesetzt. · Die Suche ist nicht barrierefrei, die Schaltflächen sind nicht angemessen ausgezeichnet. · PDF-Downloads sind nicht barrierefrei. · Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und ohne Volltext-Alternative vor. · Lernprogramme sind nicht barrierefrei. · Die Tastaturbedienbarkeit in Tests und Übungen ist nicht erfüllt. · Anhänge in Foren und Mails sind nicht barrierefrei. · Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nicht in Leichter Sprache verfügbar. Das BGW-Lernportal hat das Ziel für alle Besucherinnen und Besucher leicht zugänglich zu sein. Deshalb arbeiten wir an einer kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit. Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim
barrierefreien Zugang zu Inhalten
unter www.bgw-lernportal.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern
bei uns melden. Bitte schreiben Sie uns - möglichst mit Nennung des Links der
Seite mit dem Mangel - über das Kontaktformular, welches über den Link Kontakt
in der Fußzeile des BGW-Lernportals aufrufbar ist. Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es
eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die
Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.
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